In Österreich sollen Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen künftig nicht mehr vollständig von steuerlichen und technischen Pflichten ausgenommen sein. Damit endet eine Sonderregelung, die seit Beginn des Ukraine-Krieges eingeführt wurde.

Bisher konnten viele ukrainische Autofahrer ihre Fahrzeuge ohne die in Österreich übliche Normverbrauchsabgabe (NoVA) und ohne verpflichtende regelmäßige technische Überprüfung im Land nutzen. Diese Ausnahme wird nun schrittweise aufgehoben.

Was sich ändert

Nach der neuen Regelung gelten ukrainische Autos grundsätzlich wieder wie andere im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in Österreich genutzt werden:

  • Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) kann bei dauerhafter Nutzung oder Zulassung in Österreich fällig werden
  • Fahrzeuge müssen die technischen Vorschriften und Prüfpflichten erfüllen (z. B. §57a „Pickerl“)
  • Für Betroffene gibt es eine Übergangsfrist, um Fahrzeuge ordnungsgemäß anzumelden oder anzupassen

Übergangszeit

Die Umstellung erfolgt nicht sofort. Es ist vorgesehen, dass betroffene Fahrzeughalter Zeit erhalten, um ihre Situation zu klären und gegebenenfalls eine österreichische Zulassung zu beantragen. Danach gelten die regulären österreichischen Steuer- und Zulassungsregeln vollständig.

Hintergrund

Die ursprüngliche Sonderregelung war als kurzfristige humanitäre Maßnahme gedacht, um Geflüchteten aus der Ukraine Mobilität zu ermöglichen. Mit der längeren Aufenthaltsdauer vieler Betroffener argumentieren Behörden nun, dass eine Angleichung an die normalen Regeln notwendig sei.

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