Ein unangenehmer Vorfall hat in unserer Mietwohnung für Spannungen gesorgt: Unser Mieter hat die Decke in seinem Zimmer beschädigt und weigert sich, für die Reparaturen aufzukommen. Er behauptet, die Decke sei von Anfang an mangelhaft gewesen. Ein Streit über die Verantwortung für den Schaden ist entstanden, und in diesem Artikel werden wir die verschiedenen Perspektiven in diesem Konflikt beleuchten.

Die Sicht des Mieters

Unser Mieter, Herr Müller, argumentiert, dass die Decke in seiner Wohnung von Beginn an fehlerhaft war. Er behauptet, dass Risse und Unebenheiten bereits bei seinem Einzug vorhanden waren. Seiner Meinung nach ist er nicht verantwortlich für den Schaden, da er lediglich auf eine bereits bestehende Problemdecke gestoßen sei.

Herr Müller ist der Meinung, dass es Aufgabe des Vermieters gewesen wäre, die Decke in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Er betont, dass er die Miete pünktlich gezahlt hat und in keiner Weise die Absicht hatte, die Wohnung zu beschädigen.

Die Sicht des Vermieters

Der Vermieter, Frau Schmidt, sieht die Situation anders. Sie behauptet, dass die Decke bei Herrn Müllers Einzug in gutem Zustand war. Sie betont, dass die Wohnung vor der Übergabe sorgfältig geprüft wurde und keine offensichtlichen Mängel an der Decke festgestellt wurden.

Frau Schmidt ist der Meinung, dass Herr Müller für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.Sie argumentiert, dass es Aufgabe des Mieters ist, die Wohnung ordnungsgemäß zu nutzen und Schäden, die während seiner Mietzeit entstehen, zu beheben. Frau Schmidt verweist auf den Mietvertrag, in dem die Verantwortung des Mieters für Schäden an der Mietwohnung klar festgehalten ist.

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