Ab Mai 2026 tritt in Dänemark ein neues Gesetz in Kraft, das Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, automatisch zur Abschiebung verpflichtet. Ziel der Regierung ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und den Umgang mit kriminellen Ausländern zu vereinfachen.

Künftig sollen ausländische Staatsbürger, die zu mindestens einem Jahr Haft für schwere Verbrechen wie gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung oder ähnliche Straftaten verurteilt werden, ohne Ausnahme aus Dänemark ausgewiesen werden. Bisher erfolgten solche Abschiebungen nur nach individuellen Prüfungen und konnten durch internationale Abkommen erschwert werden.

Die Regierung betont, dass dieses Gesetz notwendig sei, um Recht und Ordnung zu schützen. Kritiker warnen jedoch, dass die Regelungen Menschenrechte und langjährig integrierte Migranten stark beeinträchtigen könnten.

Zusätzlich zu den automatischen Abschiebungen plant Dänemark strengere Regeln für Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus und die Einführung elektronischer Kontrollen, um die Einhaltung von Meldepflichten sicherzustellen.

Das neue Gesetz markiert einen klaren Wandel in der dänischen Migrations- und Sicherheitspolitik: Von bisher flexiblen Einzelfallentscheidungen hin zu automatischen Maßnahmen bei schweren Straftaten. Die Reform wird sowohl national als auch international intensiv diskutiert.

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