Bald werden Patienten in Deutschland eine Möglichkeit bekommen, sich von zu Hause per Videosprechstunde krank zu melden.
Um auf solche Weise krankgeschrieben zu werden, muss der Patient seiner Arztpraxis schon bekannt sein. Dieses Verfahren wird auch nur dann möglich sein, wenn die Krankheit eine Untersuchung per Video zulassen wird.
Diese Veränderung wird auch nach der Pandemie des Coronavirus weiter gelten. Solche Entscheidung hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser getroffen, die ist aber noch nicht rechtskräftig.
Auf solche Weise wird es möglich sein, sich für sieben Kalendertagen krank zu melden.
Wenn man sieben Tage arbeitsunfähig war und nach dieser Zeitspanne immer noch krank ist, kann man sich per Video nur dann krankschreiben lassen, wemm seine Arbeitsunfähigkeit zuerst bei einer persönlichen Untersuchung nachgewiesen wurde.
Es wird möglich sein, sich per Video-Anruf krankschreiben zu lassen, aber nicht per einfachen Anruf und nicht in einem Chat mit dem Arzt.
Man hat auch vor, ab 1. Januar 2021 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu digitalisieren. Dann werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber die endlich elektronisch bekommen. Schon lange versucht man die gesamte Digitalisierung auf dem Gebiet der Medizin durchzuführen, doch es scheitert immer wieder.
Wegen der Corona-Pandemie ist die Akzeptanz von Videosprechstunden in der Öffentlichkeit stark gestiegen. Nach der Umfrage vom Digitalverband Bitkom, sind 45 Prozent der Deutschen nicht dagegen, eine Videosprechstunde mit einem Arzt zu haben. Im Mai 2019 waren es nur 30 Prozent. 13 Prozent haben diese Möglichkeit schon selbst benutzt.
Quelle: bild.de
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