Die 29-jährige Melanie K. stieg an einem regnerischen Tag mit ihrem einjährigen Kind und einem Kinderwagen in den Bus, um eine kurze Strecke zu fahren. Als der Fahrkartenkontrolleur den Bus betrat, stellte sich heraus, dass sie keinen gültigen Fahrschein gelöst hatte. Melanie erklärte, dass sie Schwierigkeiten hatte, den Kinderwagen sicher zu manövrieren, und die Zeit vor dem Einsteigen zu knapp gewesen sei, um das Ticket am Automaten zu kaufen.
„Ich hatte mein Kind im Arm, den Kinderwagen zu schieben, und es war einfach keine Möglichkeit, noch ein Ticket zu lösen. Es ging alles so schnell“, sagt Melanie K. in einem Gespräch nach dem Vorfall. Sie betont, dass sie keinesfalls beabsichtigt habe, ohne Ticket zu fahren, aber in der Hektik des Augenblicks habe sie schlichtweg keine Chance gehabt, eines zu kaufen.
Die Kontrolleure zeigten jedoch kein Verständnis für ihre Lage und stellten ihr eine Strafe wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein aus. Der Fall landete vor Gericht, wo die Richterin entschied, dass Melanie K. den vollen Fahrpreis hätte bezahlen müssen – unabhängig von ihren persönlichen Umständen. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 80 Euro verurteilt.
Melanie K. ist jedoch entschlossen, das Urteil anzufechten. Sie fühlt sich ungerecht behandelt und argumentiert, dass in ihrer Situation Rücksicht hätte genommen werden müssen. „Es kann nicht sein, dass Mütter, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, unter solch strengen Bedingungen bestraft werden. Es sollte Erleichterungen geben für Menschen, die sich in schwierigen Situationen befinden“, sagte sie.
Ihr Fall hat eine Diskussion über die Herausforderungen von Eltern im öffentlichen Nahverkehr entfacht. Viele fragen sich, ob die Regeln für den Fahrscheinerwerb flexibler gestaltet werden könnten, insbesondere für Fahrgäste, die mit Kindern oder Kinderwagen unterwegs sind. Einige Städte bieten bereits spezielle Regelungen für Eltern an, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Fahrscheine per App zu kaufen, ohne an einem Automaten anhalten zu müssen. Diese Option war in Melanies Fall jedoch nicht verfügbar.
Die örtliche Verkehrsbehörde verteidigt die Entscheidung und weist darauf hin, dass die Regelungen für alle Fahrgäste gelten. „Fahrgäste müssen sich vor dem Einsteigen in den Bus ein Ticket kaufen, das ist eine Grundregel. Auch wenn wir Verständnis für die besonderen Umstände haben, ist es nicht möglich, für jede Situation Ausnahmen zu machen“, erklärte ein Sprecher der Behörde.
Ob es zu einer Berufung im Fall Melanie K. kommt, bleibt abzuwarten. In der Zwischenzeit hat ihr Fall in der Stadt eine breite Diskussion über den Umgang mit Eltern im öffentlichen Verkehr ausgelöst und wirft die Frage auf, ob für besondere Situationen flexiblere Regelungen erforderlich sind.
Für Melanie K. bleibt die 80-Euro-Strafe eine bittere Erfahrung, die sie aber nicht davon abhalten wird, weiter für mehr Gerechtigkeit im öffentlichen Nahverkehr zu kämpfen.
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