Die Ablösung von Hartz IV im Jahr 2023 zielt auf die materielle Unterstützung von Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben.
Die nationale Regierung ergreift alle möglichen Maßnahmen, um die Auswirkungen der hohen Inflation so weit wie möglich abzuschwächen.
Hartz IV wird abgeschafft. Es wird durch ein völlig neues System ersetzt werden, das auf dem Einkommen der Bürger basiert. Anfang nächsten Jahres wird es eine deutliche Erhöhung der Regelsätze geben.
Ab dem 1. Januar 2023 soll Hartz IV durch ein Bürgergeld ersetzt werden. Zurzeit gibt es keine genauen Informationen über die Beiträge und Zahlungen, aber es wurden bestimmte Beträge vorgeschlagen, die in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS) sind die aktuellen Informationen noch nicht endgültig. Die Agenturen sind noch dabei, ihre Maßnahmen zu koordinieren.
Derzeit deutet vieles darauf hin, dass Hartz-IV-Empfänger ab dem 1. Januar 2023 mit einer zivilrechtlichen Leistung von 502 Euro rechnen können.
Der bisherige Regelsatz für einen erwachsenen Bürger betrug 449 €. Auf dieser Grundlage erhöht sich der Tarif um 53 Euro. Warum sollten wir eine Erhöhung der Leistungen um diesen Betrag erwarten?
Ab dem 1. Januar 2023 soll Hartz IV durch ein Bürgergeld ersetzt werden. Zurzeit gibt es keine genauen Informationen über die Beiträge und Zahlungen, aber es wurden bestimmte Beträge vorgeschlagen, die in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS) sind die aktuellen Informationen noch nicht endgültig. Die Agenturen sind noch dabei, ihre Maßnahmen zu koordinieren.
Derzeit deutet vieles darauf hin, dass Hartz-IV-Empfänger ab dem 1. Januar 2023 mit einer zivilrechtlichen Leistung von 502 Euro rechnen können.
Der bisherige Regelsatz für einen erwachsenen Bürger betrug 449 €. Auf dieser Grundlage erhöht sich der Tarif um 53 Euro. Warum sollten wir eine Erhöhung der Leistungen um diesen Betrag erwarten?
In der Regel wird der Normalsatz zu Beginn des Jahres aus einem Mischindex abgeleitet. Dieser Index basiert zum einen auf der Entwicklung der Preise für Waren und Dienstleistungen (70 Prozent) und zum anderen auf der Entwicklung der Nettolöhne (30 Prozent).
Für den gemischten Index wird immer ein Vergleichszeitraum verwendet. Die aktuelle Änderungsrate für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 beträgt 4,5 Prozent.
Ein Bürger (Regelbedarfsstufe 1) erhält demnach 469 € statt 449 €. Neben dem Mischindex wird die Berechnung der Beitragshöhe laut BMAS "um einen zweiten Verlängerungsschritt ergänzt".
Auf der Grundlage aller Parameter der kombinierten Preisindexbildung ist die Gesamtinflation im zweiten Quartal 2022 deutlich höher als im Jahr 2021.
Diese Erhöhung bedeutet, dass jeder Bürger mit einer Zahlung von 502 Euro rechnen kann.
Quelle: aussiedlerbote.de
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