Die zusätzliche Ausbildungsvergütung wird an alle gezahlt, die sie benötigen. Derzeit haben die meisten Hartz-IV-Empfänger eine eher geringe Chance, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben derzeit nur ein Prozent aller Bedürftigen diese Möglichkeit. Das soll sich mit der Einführung des Bürgergeldes ändern.
Die zusätzliche Ausbildungsvergütung wird die Zahl der qualifizierten Arbeitskräfte in Deutschland erhöhen
Anstatt Menschen in für sie völlig ungeeignete Berufe zu drängen, soll die zusätzliche Ausbildungsvergütung von 150 Euro pro Monat ein Anreiz sein, eine Berufsausbildung zu machen.
Die Zahlen des DGB zeigen deutlich, warum es so wichtig ist, sich auf die Qualifikationen der Bürger zu konzentrieren. Von den 1,7 Millionen Hartz-IV-Empfängern sind rund 1,2 Millionen nicht ausgebildet worden.
Der Weg im aktuellen Hartz-IV-System ist klar gekennzeichnet. Obligatorische Beschäftigung in schlecht bezahlten Zeitarbeits- oder Dauerarbeitsplätzen.
Es ist sinnvoller, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich ausbilden zu lassen und spezielle Qualifikationen zu erwerben. Dies würde es einer Person ermöglichen, einen guten Arbeitsplatz mit einem angemessenen Lohn zu bekommen, anstatt sich mit dem zu begnügen, was gerade verfügbar ist.
Dafür wird der so genannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Zugleich wird eine zusätzliche Ausbildungsvergütung eingeführt.
Alle Bedürftigen können 150 Euro im Monat erhalten, wenn sie arbeitslos gemeldet sind oder als Arbeitnehmer ergänzende SGB II-Leistungen beziehen.
In diesem Zusammenhang werden die Bonusregelungen für das erfolgreiche Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung auf unbestimmte Zeit verlängert. Statt in zwei Jahren kann die entsprechende Umschulung auch in drei Jahren absolviert werden, wenn dies erforderlich ist.
Nach dem Entwurf der Regierung sollen Arbeitnehmer ohne Abschluss auf dem Weg zur Berufsausbildung unterstützt werden.
Darüber hinaus haben Hartz-IV-Empfänger die Chance, sich den Zugang zum Fachkräftemarkt und zu gefragten Berufen zu erschließen.
Der DGB begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, allerdings gibt es gewisse Nuancen. Damit die Weiterbildung als Teil des Bürgereinkommens attraktiver ist als eine Tätigkeit im Niedriglohnsektor, muss der Zuschuss auf 330 Euro pro Monat erhöht werden.
Quelle: aussiedlerbote.de
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