Nach monatelanger Diskussion hat sich die Europäische Union auf einen zinslosen Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro für die Ukraine verständigt. Mit dem Finanzpaket will die EU das von Russland angegriffene Land langfristig wirtschaftlich stabilisieren und den Wiederaufbau sichern. Vorerst verzichtet Brüssel jedoch darauf, eingefrorene russische Vermögenswerte direkt für die Finanzierung zu nutzen.
Der Kredit soll der Ukraine helfen, Haushaltslücken zu schließen, staatliche Grundfunktionen aufrechtzuerhalten und Investitionen in Infrastruktur sowie Verteidigungsfähigkeit zu ermöglichen. Die Mittel werden schrittweise ausgezahlt und sind an bestimmte Reform- und Kontrollmechanismen gebunden, um Transparenz und ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen.
Ein zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen war der Umgang mit den in der EU eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Mehrere Mitgliedstaaten hatten gefordert, diese Gelder unmittelbar zur Unterstützung der Ukraine einzusetzen. Andere Länder warnten jedoch vor rechtlichen Risiken und möglichen Präzedenzfällen im internationalen Finanzsystem. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass russische Gelder erst dann herangezogen werden, wenn Russland keine Entschädigungszahlungen an die Ukraine leistet.
Konkret sollen eingefrorene russische Vermögenswerte in der EU als Absicherung für die Rückzahlung des Kredits dienen. Sollte Moskau seiner Verantwortung für Kriegsschäden nicht nachkommen, könnten diese Mittel künftig genutzt werden, um die Schulden zu decken. Damit wahrt die EU nach eigener Darstellung sowohl völkerrechtliche Grundsätze als auch politischen Druck auf Russland.
EU-Kommissionsvertreter sprachen von einem „wichtigen Signal der Solidarität“ mit der Ukraine. Gleichzeitig unterstreicht die Entscheidung den vorsichtigen Kurs der EU im Umgang mit russischem Staatsvermögen. Die Debatte über eine mögliche vollständige Konfiszierung eingefrorener Gelder dürfte damit jedoch nicht beendet sein.
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