In einer kleinen Wohnanlage in der Innenstadt sorgt derzeit ein ungewöhnlicher Mietstreit für Aufsehen. Der 33-jährige Abdulla hat seit zwei Monaten keine Miete für seine Wohnung gezahlt. Grund: Er beklagt die schlechten Heizungsbedingungen in der Wohnung.

„Die Wohnung ist im Winter unerträglich kalt“, erklärt Abdulla. „Trotz mehrmaliger Hinweise an den Vermieter hat sich an der Heizung nichts geändert. Ich finde es unfair, die volle Miete zu zahlen, während ich friere.“

Der Vermieter hingegen argumentiert, dass die Miete unabhängig von der Temperatur pünktlich zu zahlen sei und verweist auf die vertraglichen Pflichten. „Wir kümmern uns um die Instandhaltung, aber die Heizung funktioniert innerhalb der vorgeschriebenen Normen“, heißt es aus der Verwaltung.

Experten weisen darauf hin, dass Mieter in Deutschland grundsätzlich das Recht haben, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung nicht den vereinbarten Wohnstandard erfüllt – zum Beispiel bei unzureichender Heizung. Gleichzeitig betonen Juristen, dass eine vollständige Zahlungsverweigerung ohne rechtliche Absicherung riskant sein kann.

Abdulla betont, dass er weiterhin den Dialog sucht und auf eine Lösung hofft: „Ich möchte nicht, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, aber ich kann nicht in einer Wohnung leben, in der es dauerhaft kalt ist.“

Die Nachbarn verfolgen den Fall aufmerksam: Einige zeigen Verständnis für Abdullas Situation, andere kritisieren die ausbleibende Miete. Ob der Streit vor Gericht landet oder eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, bleibt abzuwarten.

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