Monatelang beobachtete eine 44-jährige Frau, wie ihr Nachbar regelmäßig Müll vor dem gemeinsamen Wohnhaus ablagerte. Plastiktüten, Verpackungen und lose Abfälle sammelten sich immer wieder im Eingangsbereich – zum Ärger der Bewohnerinnen und Bewohner. Mehrfach sprach die Frau ihren Nachbarn auf das Verhalten an, doch die Situation besserte sich nicht.
Schließlich dokumentierte sie die Vorfälle, machte Fotos und notierte Zeitpunkte der Ablagerungen. Mit diesen Beweisen wandte sie sich an die zuständige Behörde und stellte Anzeige. Der Fall landete vor Gericht.
Das Gericht gab der Frau Recht: Das wiederholte Ablegen von Müll im öffentlichen beziehungsweise gemeinschaftlich genutzten Bereich stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und beeinträchtige die Hausgemeinschaft. Der Nachbar wurde zu einem Bußgeld verurteilt und dazu verpflichtet, die Reinigungskosten zu übernehmen.
Für die 44-Jährige ist das Urteil eine Erleichterung. Sie hofft, dass der Fall anderen zeigt, dass man Umweltverschmutzung und respektloses Verhalten im Wohnumfeld nicht hinnehmen muss. Auch die Hausverwaltung begrüßte die Entscheidung und kündigte an, künftig stärker auf Sauberkeit und Rücksichtnahme in der Nachbarschaft zu achten.